Der Fachkräftemangel ist ein großes Problem im Handwerk. Nicht nur für Arbeitgeber, die offene Stellen nicht nachbesetzen können und dadurch manchen lukrativen Auftrag verlieren. Auch die Arbeitnehmer bekommen die Krise zu spüren, denn sie müssen personelle Lücken oftmals mit Mehrarbeit wettmachen. Gerade in den körperlich intensiven Handwerksberufen bekommen die Mitarbeiter die zusätzliche Belastung früher oder später zu spüren. Krankenstände häufen sich, verschärfen das Personalproblem und sind für die Unternehmen noch dazu sehr teuer. Höchste Zeit, gegenzusteuern – unter anderem mit einer Verstärkung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Mindeststandards reichen in Handwerksbetrieben nicht aus
Die rechtliche Basis für die Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz regelt das Arbeitsschutzgesetz. Es beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Maßnahmen für eine sichere Gestaltung von Arbeitsstätten
- sicherer Einsatz von Arbeitsmitteln
- Lärmschutz
- fachgerechte Handhabung von Lasten
- sicherer Umgang mit Gefahrenstoffen
- regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter
Man erkennt an dieser Aufzählung bereits, dass im Arbeitsschutzgesetz nur Mindeststandards festgelegt sind – und selbst diese Mindeststandards sind im Handwerk teilweise nur schwer einzuhalten. Der regelmäßige Kontakt mit Gasen wie Kohlenmonoxid, die Einwirkung von Blei, Quecksilber oder Lacken und die einseitige Belastung durch immer gleiche Tätigkeiten hinterlassen unweigerlich ihre Spuren.
Aufklärung und Unterstützung
Zunächst ist daher die Aufklärungsarbeit zu intensivieren. Körperliche Arbeit idealerweise an der frischen Luft kann nämlich auch gesundheitsfördernd sein, wenn man’s richtig angeht und zum Beispiel beim Heben technisch sauber arbeitet. Maßnahmen, die auf eine Verhaltensänderung abzielen, sind ebenfalls denkbar – darunter fallen Nichtraucherprogramme, Ernährungskurse oder Entspannungstechniken.
Unterstützungsangebote findet man zum Beispiel bei den gesetzlichen Krankenkassen. Aber auch der Betriebsarzt ist ein guter Ansprechpartner. Apropos: Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem Arbeitsschutzgesetz) muss jeder Betrieb einen solchen Betriebsarzt benennen. Er bietet regelmäßige Beratungen an, natürlich auf freiwilliger Basis.
Die Maßnahmen und Angebote zum Gesundheitsschutz können in einem eigenen Managementsystem münden. Hier werden Präventionsvorkehrungen zusammengefasst, regelmäßig evaluiert und nötigenfalls optimiert.
KMU sind besonders gefordert
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge ist keineswegs nur großen Firmen vorbehalten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren enorm von Präventionsmaßnahmen, weil die Personaldecke hier noch dünner ist und Ausfälle viel schwerer verkraftbar sind. Zudem zeigen Studien, dass sich die betriebliche Gesundheitsförderung lohnt.
Laut dem „Institut der deutschen Wirtschaft“ kosteten Krankheitsfälle die Unternehmen im Jahr 2021 fast 79 Milliarden Euro. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung lässt sich das nicht nur reduzieren, gesunde Mitarbeiter sind auch produktiver. Allerdings gilt wie so oft: Wer Geld sparen will, muss zunächst Geld investieren. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind somit innovative Finanzierungslösungen gefragt.
Die Finanzierung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Damit sind nicht etwa riskante Anlageformen mit ungewissem Output gemeint, sondern Konzepte, durch die ein ständiger Geldfluss und damit dauerhafte Liquidität gewährleistet sind. Factoring ist ein solches Konzept, denn hier gehen offene Forderungen an ein Finanzinstitut über, das die Rechnungen abzüglich einer geringen Gebühr innerhalb weniger Werktage begleicht.
Sie wollen mehr über dieses Finanzierungsmodell erfahren? Dann wenden Sie sich am besten an die TEBA Kreditbank, die seit über 50 Jahren als „Factor“ aktiv ist. Viele Handwerksbetriebe nutzen Factoring bereits, zumal hier das Risiko von Forderungsausfällen besonders hoch ist. Begeben auch Sie sich auf die sichere Seite und nehmen Sie noch heute Kontakt mit der TEBA auf.