Sie möchten bald den Schritt in die Selbständigkeit wagen? Das ist toll! Als selbständiger Unternehmer profitieren Sie von vielen Vorteilen: In Ihrem Betrieb sind Sie Ihr eigener Chef und keinem Vorgesetzten Rechenschaft schuldig. Wann, wo und wie lange Sie arbeiten, können Sie frei entscheiden und im besten Fall verdienen Sie am Ende des Monats deutlich mehr Geld als im Angestelltenverhältnis! Doch, bevor Sie die vielen Vorteile genießen können, gilt es eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen: Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben?
Mehr zu den Vor- und Nachteilen der Selbständigkeit lesen Sie hier: https://www.teba-kreditbank.de/blog/risiko-selbststandigkeit/
Rechtsform?
Um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, muss man sich für eine der gültigen Rechtsformen entscheiden. Diese muss direkt zur Unternehmensgründung festgelegt und dem Finanzamt, der Handelskammer und der Industriekammer mitgeteilt werden. Die Rechtsform stellt im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen für das Unternehmen bzw. für die agierenden Personen dar. Darin enthalten sind alle juristischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten, die das Unternehmen betreffen und für die Ausübung der Tätigkeit gelten.
Welche Rechtsformen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften übernehmen die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung, bei der Kapitalgesellschaft sind es Angestellte. Bei Einzelunternehmen handelt es sich in der Regel um Ein-Personen Betriebe, während die anderen Rechtsformen meist von zwei oder mehr Personen gegründet werden.
Einzelunternehmen
Für den Einstieg eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmers. Warum? Weil beim Einzelunternehmen wesentlich weniger bürokratischer Aufwand besteht und Entscheidungen weitestgehend alleine getroffen werden können.
Vorteile:
- Es ist kein Mindestkapital notwendig
- Man hat als Inhaber alleinige Entscheidungsbefugnis
- Neben einer Gewerbeanmeldung sind sonst keine Formalitäten nötig
Nachteile:
- Man haftet unbeschränkt mit dem eigenen Geschäfts- und Privatvermögen
- Die Nachfolgeregelung ist nur beschränkt möglich
- Es gibt eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
Gerade am Anfang der Selbständigkeit stellt die Finanzierung eine besondere Herausforderung dar. Wie Factoring auch Ein-Mann-Betrieben zu Unternehmenserfolg verhelfen kann, zeigt uns das Beispiel von Stefan Daub – Inhaber eines Versandhandels für Eierverpackungen.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck verfolgen, kann eine GbR gegründet werden. Die GbR ist eine sehr unkomplizierte Gesellschaftsform. Schon eine mündliche Vereinbarung zwischen den Partnern reicht aus, um den Vertrag zu schließen, wobei dringend zu einer schriftlichen Vereinbarung geraten wird. Darin sollten die grundsätzlichen Eckpunkte, wie Geschäftsführung, Vergütung und Gewinn- und Verlustverteilung definiert werden.
Vorteile:
- Die unkomplizierte, formlose Gründung
- Keine Kosten wie Notar- und Gerichtskosten
- Es ist kein Mindestkapital erforderlich ist
Nachteile:
- Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, liegt die Entscheidungsbefugnis bei allen Gründern. Man sollte sich also immer in allen Punkten einig sein.
- Als Gesellschafter haften alle – auch mit ihrem Privatvermögen
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Für die Rechtsform der OHG braucht es mindestens zwei Kaufleute – Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind von dieser Rechtsform ausgeschlossen. Als OHG kann eine Firma betrieben werden, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht. Die Gesellschafter bilden somit eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft. Neben der Gewerbeanmeldung ist auch die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Vorteile:
- Es ist kein Mindestkapital notwendig
- Der Gesellschaftsvertrag kann relativ frei gestaltet werden
- Das Unternehmen kann flexibel geführt werden
- Hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Starkes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern erforderlich
- Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern können den Bestand der Gesellschaft gefährden
KG (Kommanditgesellschaft)
Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und mindestens einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist). Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist hier also auf jeden Fall notwendig. Diese Rechtsform ist besonders für Unternehmer interessant, die Partner mit zusätzlichem Kapital mit einbeziehen und trotzdem alleiniger Entscheidungsträger im Unternehmen bleiben wollen.
Vorteile:
- Als Kommanditist haftet man nur in Höhe der Einlage
- Mindesteinlage und festes Kapital sind gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Diese Gründung ist nicht gratis, aber die Kosten sind überschaubar
- Da man sich mit mehreren Gesellschaftern zusammenschließt, verfügt man hierbei über ein höheres Grundkapital
Nachteile:
- KG muss in das Handelsregister eingetragen und als Gewerbe angemeldet werden. Das verursacht Notarkosten
- Komplementäre haften mit ihrem persönlichen Vermögen
- Kommanditisten haben so gut wie kein Mitbestimmungsrecht
- Die Unternehmensnachfolge ist oft schwieriger als bei anderen Unternehmen
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die Rechtsform GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Daher kommt sie für Unternehmensgründer infrage, die ihre Haftung beschränken möchten. Dafür ist hier ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro notwendig, wovon die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Die Kapitalgesellschaft gilt als eigene Rechtspersönlichkeit (= juristische Person), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die GmbH muss einen Geschäftsführer bestellen.
Vorteile:
- Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
- Die Körperschaftssteuer ist meist günstiger als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft
- Es gibt einen hohen Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag
- Die Gründung ist auch für eine Person möglich „Ein-Personen-GmbH“
- Ein Wechsel von Gesellschaftern ist unkompliziert möglich
- Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile
Nachteile:
- Für die Gründung einer GmbH muss genügend Eigenkapital zur Verfügung stehen (die Mindesteinzahlung bei der Gründung beträgt 12.500 Euro)
- Die Gründung der GmbH muss notariell beurkundet werden und im Handelsregister eingetragen werden
- Die Gründungsformalitäten sind wesentlich umfangreicher
- Es gibt strenge Vorschriften hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung und der Veröffentlichung
- Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig
AG (Aktiengesellschaft)
Auch die AG gehört zu den Kapitalgesellschaften und kann für kleine und mittelständische Unternehmen infrage kommen. Als eigenständige juristische Person bzw. Rechtspersönlichkeit unterliegt sie bestimmten Rechten und Pflichten und setzt sich aus folgenden Organen zusammen: Geschäftsführung (Vorstand), Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Vorteile:
- Als AG genießen Sie einen guten Ruf bei Kunden, Banken und Kreditgebern!
- Bessere Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung
- Anteile (Aktien) können einfach übertragen werden
- Die Aufgabenteilung erfolgt zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
- Die Geschäftsführung ist gegenüber Aktionären nicht weisungsgebunden
Nachteile:
- Das Mindestgrundkapital liegt bei 50.000 Euro
- Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich
- Die Kosten und Formalitäten sind deutlich aufwändiger als bei der Gründung einer GmbH
- Offenlegungspflichten müssen eingehalten werden
- Die AG unterliegt der doppelten Buchführung
GmbH & Co. KG
Bei dieser kombinierten Rechtsform GmbH Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die aus mindestens einer natürlichen und einer juristischen Person (der GmbH) besteht. Diese Unternehmensform ist für Gründer interessant, die ihre Haftung beschränken und gleichzeitig die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen.
Vorteile:
- Man profitiert von beiden Gesellschaftsformen!
- Die Beschaffung von Eigenkapital durch Kommanditeinlagen ist flexibel und leicht
- Beschränkte Haftung der Personengesellschaft
- Änderungen im Gesellschaftsvertrag müssen nicht beurkundet werden
Nachteile:
- Das Mindestkapital liegt wie bei der GmbH bei 25.000 Euro
- Insbesondere die Haftungsregelungen müssen unbedingt vertraglich und am besten mit Hilfe eines Notars festgelegt werden
- Die Kreditwürdigkeit bei Banken ist eingeschränkt
- Es gibt einen deutlichen Mehraufwand bei der Buchführung
Welche Rechtsform ist die richtige für mich?
Die Wahl der Rechtsform hat langfristige Folgen für das Unternehmen und sollte daher gut abgewogen werden. Um herauszufinden, welche Rechtsform die richtige für Ihr Vorhaben ist, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
- Wer soll Geschäftsführer werden?
- Wie viel Eigenkapital gibt es aktuell?
- Wie groß ist das Risiko?
- Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
- Sollen möglichst wenig Formalitäten bei der Gründung entstehen?
- Soll das Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit haben?
- Muss eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen?
Übrigens! Unternehmen entwickeln sich im Laufe der Jahre weiter. Wenn Sie schon lange in der Selbständigkeit stehen, lohnt es sich, die aktuelle Rechtsform noch einmal zu überdenken und zu überlegen, ob es inzwischen nicht sinnvollere und steuerlich klügere Rechtsformen für Ihr Unternehmen gibt.
Für alle Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Selbständigkeit, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! https://www.teba-kreditbank.de