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Beantragung von Factoring – 5 einfache Schritte zum Factoring

  • 25/07/2022

Unternehmen sind in der Welt ihres wirtschaftlichen Handels in vielerlei Hinsicht gefordert: Lieferengpässe, Kundenwünsche, Finanzierungsoptimierungen und vieles mehr. Wenn zusätzlich offene Forderungen dazukommen und sich gar häufen, kann das besonders Jungunternehmen aus der Bahn werfen. Zeit- und Geldaufwand steigen und die Rechnungen bleiben dennoch unbeglichen. Damit solche Situationen erst gar nicht zustande kommen, ist Factoring eine geeignete Finanzierungsoption, um schnell, unkompliziert und sicher an sofortige Liquidität zu kommen. Wir haben in 5 simplen Schritten die Factoring-Beantragung für Sie zusammengefasst.

In 5 Schritten zur sofortigen Liquidität

Schritt 1: Factoring-Anfrage stellen

Erste Informationen, speziell für Ihr Unternehmen, können mittels Online-Anfrage über die Website der Factoring-Gesellschaft beantragt werden. So können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und wenn gewünscht, bereits einen Termin für ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Factoring-Experten vereinbaren.  

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Schritt 2: Beratungsgespräch führen

Im nächsten Schritt ist ein Beratungsgespräch entscheidend. Hier gehen fachliche Experten ganz konkret auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Fragen ein und stellen Ihnen individuelle Möglichkeiten und Lösungen vor. Welche Factoring-Variante die für Sie passende ist, wird im persönlichen Gespräch und durch die Prüfung einiger Unterlagen geklärt.

Schritt 3: Unterlagen bereitstellen

Unterlagen – wie die folgenden – helfen den Factoring-Experten dabei ein genaues Bild von Ihnen und Ihrem Betrieb zu bekommen. Außerdem kann so festgestellt werden, ob Factoring auch wirklich das passende Finanzierungsmodell für Sie ist.

  • Handelsregisterauszug
  • Eine aktuelle Aufstellung aller offenen Rechnungen (OPOS-Liste)
  • Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre ODER
  • Die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung

Schritt 4: Prüfung der Unterlagen

Ihre bereitgestellten Unterlagen werden in Schritt 4 genauer überprüft und es wird ermittelt, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für den Forderungsverkauf erfüllen. Hier sind beispielsweise die Bedingungen der TEBA Kreditbank:

  • Umsatzgröße: 50.000 bis 15 Mio. €
  • Firmensitz in Deutschland oder Österreich
  • Bonitätsindex unter 300
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren
  • Positives Eigenkapital

Übrigens: Auch wenn Sie die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie Factoring nicht beantragen können. Hier empfiehlt es sich dem Factoring-Berater Ihre aktuelle Unternehmenssituation genau zu schildern und gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden. 

Schritt 5: Beantragung & Vertragsabschluss

Haben Sie sich gemeinsam mit Ihrem Factoring-Berater für eine Variante entschieden, wird im nächsten Schritt ein Vertrag aufgesetzt. In diesem werden alle wesentlichen Punkte und Konditionen schriftlich festgehalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Die genaue Art der Forderung (Dienstleistung oder Warenlieferung)
  • Bestätigung des Gläubigers (antragstellendes Unternehmen), dass die Forderung tatsächlich besteht (Verität)
  • Bestätigung des Factors (Factoring-Anbieter), dass er das Ausfallrisiko übernimmt
  • Finanzierungshöhe in Prozent
  • Höchstbetrag aller anzukaufenden Forderungen
  • Laufzeit der Zahlungsziele
  • Factoring-Gebühr (Gebühr für die Übernahme des Delkredere und Debitorenmanagements)
  • Zinssatz
  • Überwachungsentgelt
  • Abrechnungsbedingungen

Factoring: Die beste Lösung für Ihren Betrieb

Egal ob Ein-Mann-Betrieb oder KMU: Factoring garantiert einem Unternehmen sofortige Liquidität und schafft damit Planungssicherheit und freie Mittel für Investitionen und Betrieb. Ob Factoring letztendlich auch für Sie die passende Finanzierungsalternative ist, erklären wir – die TEBA Kreditbank – Ihnen als zuverlässiger Partner gerne in einem persönlichen Gespräch auf Augenhöhe: https://www.teba-kreditbank.de/kontakt/.

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